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Die nachstehenden Klauseln sind Bestandteil eines jeden
Vertrages zwischen der AST-Informationstechnik, Alexander
Sternberg, Rittmerskamp 17, 22415 Hamburg, Tel.:
040 / 98 76 848 2, Fax: 040 / 98 76 848 3
(nachfolgend AST -Informationstechnik genannt) und des
jeweiligen Kunden.
§ 1 Geltungsbereich
1. AST-Informationstechnik erbringt Dienste und
Dienstleistungen, Leistungen und
Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen.
2. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen,
insbesondere Geschäftsbedingungen des Kunden, sind nur dann
Vertragsbestandteil und wirksam, wenn AST-Informationstechnik
sie in ihrer Geltung schriftlich bestätigt.
3. Von Mitarbeitern der AST-Informationstechnik abgegebene
mündliche Nebenabreden zum Vertrag sind nur dann gültig, wenn
AST-Informationstechnik sie schriftlich bestätigt.
4. AST-Informationstechnik ist zu einer Änderung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu jeder Zeit berechtigt.
AST-Informationstechnik wird Änderungen mit einer angemessenen
Frist ankündigen. Der Kunde hat das Recht, der Änderung zu
widersprechen. Widerspricht er den geänderten Bedingungen
nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, dann werden
diese Vertragsbestandteil. Im Falle des Widerspruchs ist
AST-Informationstechnik berechtigt, den Vertrag zu dem
Zeitpunkt zu kündigen, in dem die geänderten oder ergänzenden
Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
§ 2 Vertragsabschluß, Widerruf
1. Unsere Angebote sind unverbindlich und stehen unter dem
Vorbehalt entsprechender Lagerbestände bzw. rechtzeitiger
Belieferung durch unsere Zulieferer. Mit seiner Bestellung
erklärt der Käufer verbindlich, daß er den Inhalt seines
Bestellung erwerben möchte (Vertragsangebot). Wir sind
berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb der von uns
angegebenen Lieferfristen durch Auslieferung der Ware,
gesonderte Auftragsbestätigung oder in sonstiger geeigneter
Weise ganz oder teilweise anzunehmen. Unsere
Eingangsbestätigung stellt keine Auftragsbestätigung dar. Erst
mit unserer ausdrücklichen oder konkludenten Annahmeerklärung
kommt der Kaufvertrag zustande, soweit unsere Annahmeerklärung
reicht. Zur Annahme von Bestellungen sind wir in keinem Fall
verpflichtet.
2. Bei Widersprüchen zwischen Bestellung und
Auftragsbestätigung geht unsere Erklärung vor, sofern die
Abweichung nicht als neues Vertragsangebot zu bewerten ist.
3. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und
Rechenfehler, welche uns bei der Präsentation eines Angebotes
oder im Rahmen einer Auftragsbestätigung unterlaufen, sind für
uns nicht verbindlich.
4. Der Käufer kann die Vertragserklärung innerhalb von 2
Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax,
E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist
beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung
der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an
AST-Informationstechnik, Alexander Sternberg, Rittmerskamp 17,
22415 Hamburg.
5. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls
gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Kunde die
empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit
gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von
Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache
ausschlielich auf deren Prüfung- wie sie etwa im Ladengeschäft
möglich gewesen wäre- zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der
Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, in dem er die Sache
nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles
unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Dazu gehört auch,
dass auch die Beschädigung der Verpackung der Brechen von
Siegeln. Paketversandfähige Sachen sind auf Kosten des Kunden
und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen
werden auf Kosten des Kunden beim Kunden abgeholt.
Die Kosten der Rücksendung trägt der Käufer, wenn der
Kaufpreis den Bestellwert von 40,00 € nicht übersteigt und die
Ware der Bestellung entspricht. Hat der Kunde Wertersatz wegen
gezogener Nutzungen zu leisten, wird pauschal ein Abzug in
Höhe von 15 % vorgenommen. Eine abweichende Bewertung des
Wertersatzes behält sich die AST-Informationstechnik vor. Der
Wertersatz kann im Einzelfall die Höhe des Kaufpreises
erhalten. Der Käufer ist zum Nachweis berechtigt, dass keine
oder geringere Werterstatzkosten zu leisten sind. Auf die
ausführlichen Informationen zu den Voraussetzungen und Folgen
des Widerrufs auf unseren entsprechenden Serviceseiten weisen
wir ausdrücklich hin.
6. Soweit Bestell- oder Auftragsformulare verwendet werden,
gelten diese als Bestandteil des Vertrages.
7. AST-Informationstechnik ist zu jeder Zeit berechtigt,
von ihr angebotene kostenlose Dienste und Leistungen
einzustellen, ohne dass dem Kunden daraus Rechte auf
Minderung, Wandelung, Schadensersatz oder Kündigung erwachsen.
8. Gegenstand und Umfang der Leistung von
AST-Informationstechnik ergeben sich aus der
Leistungsbeschreibung, dem Bestellformular, dem Produktblatt;
Rechte auf Weitergehende Sonderleistungen bestehen nicht.
Soweit der Vertrag mit einem Wiederverkäufer erfolgt oder aber
ein für den Wiederverkauf vorgesehenes Produkt verkauft wird,
hat die technische Betreuung (Support) gegenüber dem Endkunden
oder Subhändler der Kunden zu leisten.
9.
Bei zu berechnenden Service-,
Arbeits- und
Reparatureinsätzen vor Ort wird die Fahrtzeit für An- und
Abfahrt grundsätzlich als Arbeitszeit in Rechnung gestellt.
Zusätzlich zur Fahrtzeit wird die tatsächlich zurückgelegte
Fahrtstrecke auf Basis von KM-Pauschalen abgerechnet.
Preisliche Details sind in der jeweils aktuell gültigen
Preisliste oder in den zugrunde liegenden Angeboten und
Auftragsbestätigungen ersichtlich.
10. Anmeldungen zu
Schulungen können nur schriftlich erfolgen. Da die
Teilnehmerzahl im Interesse der Teilnehmer begrenzt ist,
werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Einganges
bearbeitet und schriftlich bestätigt. Sollten keine freien
Plätze verfügbar sein, so wird auf spätere Termine verwiesen.
Für die Teilnahme muss eine neue Anmeldung erfolgen, die dann
bevorzugt behandelt wird. Jede Anmeldung wird durch
AST-Informationstechnik schriftlich oder per E-Mail bestätigt.
Erst mit der Bestätigung wird die Anmeldung verbindlich. Alle
personenbezogenen Daten, die für die Durchführung der Schulung
erforderlich sind, werden für interne Zwecke elektronisch
gespeichert.
11.
AST-Informationstechnik entscheidet nach pflichtgemäßen Ermessen über die Art der Auftragsdurchführung und wählt die damit zu betrauenden Personen allein aus. Der Auftraggeber ermächtigt
AST-Informationstechnik bei der Durchführung des Auftrages entsprechend den Erfordernissen des jeweiligen Ermittlungsstandes und unter Berücksichtigung der Umstände des Einsatzfalls, nach pflichtgemäßen Ermessen Sachbearbeiter und Kraftfahrzeuge bis zur vorstehend vereinbarten Anzahl gleichzeitig einzusetzen sowie Einsätze entsprechend den Erfordernissen des Falls an Samstagen sowie an gesetzlichen Feiertagen durchzuführen.
12. Der Einsatz von Spezialfahrzeugen, Flugzeugen und Sondergeräten sowie deren Vergütung werden durch Sondervereinbarungen festgelegt. Nachträgliche Anweisungen des Auftraggebers auf zahlenmäßige Beschränkungen des Personals und der eingesetzten Kraftfahrzeuge müssen
AST-Informationstechnik mindestens 6 Stunden vor dem jeweiligen Einsatz übermittelt werden und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Detektei. Beweispflichtig für die Vereinbarung einer solchen Einschränkung ist der Auftraggeber.
13. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Einzelweisungen zur Durchführung des Auftrages rechtzeitig zu erteilen.
AST-Informationstechnik ist nicht verpflichtet, Weisungen des Auftraggebers innerhalb einer Zeitspanne von weniger als 8 Stunden zu befolgen
14.
AST-Informationstechnik behält sich vor, Weisungen des Auftraggebers ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise abzulehnen.
§ 3 Allgemeine Leistungsinhalte
Mögliche Leistungsinhalte je nach geschlossenem Vertrag mit
der AST Informationstechnik:
1. Dezidierte Server:
Es erfolgt die Bereitstellung eines physikalischen
Servers oder Festplattenplatzes auf dem Server, der mit den
technischen Standards komplett von AST-Informationstechnik
vorinstalliert ist und im Rechenzentrum an das Internet
angeschlossen wird. Es wird eine Verfügbarkeit von 99 %
Zeitanteilen pro Kalenderjahr im Jahresmittel garantiert.
AST-Informationstechnik verschafft dem Kunden die Möglichkeit,
den von seinem Server verursachten Traffic (Transfervolumen)
zu kontrollieren. Der Kunde bekommt Zugriff auf die für ihn
relevante Software des Servers und ist allein für Funktion,
Funktionsfähigkeit und Konfiguration verantwortlich.
3. Webhosting:
Es wird ein definierter Festplattenspeicherplatz auf von
AST-Informationstechnik im Internet betriebenen Servern
bereitgestellt.
5. Internet-Domains:
Es wird im Auftrag des Kunden die Registrierung von
Domainnamen im Internet bei den dafür zuständigen
Vergabestellen durchgeführt und es werden die Domainnamen
gepflegt. AST-Informationstechnik übernimmt keine Haftung
dafür, dass er Vertragsgegenstand den Wünschen und
Bedürfnissen des Kunden entspricht oder aber eine Domain, die
zur Anmeldung gelangt, auch tatsächlich frei und frei von
Rechten Dritten ist. Soweit nichts anderes vereinbart ist
werden Domains als "de"-Domains angemeldet.
6. Online-Producing:
Es werden Internetpräsenzen oder Teile davon
konzeptioniert und / oder erstellt. Für den textlichen Inhalt
seiner Internetpräsenz ist der Kunde verantwortlich.
AST-Informationstechnik prüft nicht die rechtliche
Zulässigkeit und nicht die Freiheit von Rechten Dritter. Nach
der Unterzeichnung des Projektplans auftretende
Änderungswünsche des Kunden sind entgeltpflichtig, und zwar
nach Aufwand zu den üblichen Stundensätzen von
AST-Informationstechnik.
7. Online-Marketing:
Es erfolgt die Vermarktung oder
die Hilfestellung zur Vermarktung von Internetpräsenzen.
8. Content-Providing:
Es werden Inhalte (z. B. Bilder, Filme, Texte,
HTML-Dokumente etc.) für die Einbindung innerhalb der
Internetpräsenzen bereitgestellt. AST-Informationstechnik
garantiert dem Kunden, dass die Inhalte von Rechten Dritter
nicht beeinträchtigt werden können, aber nicht die
Verwendbarkeit für Jugendliche. Soweit Inhalte den
Jugendschutzvorschriften unterfallen und der Kunde die Inhalte
verwendet, ist er verantwortlich für den Schutz der
Präsentation vor dem Zugriff Jugendlicher. Die Inhalte stellt
AST-Informationstechnik dem Kunden ausschließlich zur
Einbindung in eine vertraglich zu benennende Internetpräsenz
zur Verfügung. Eine Nutzung für andere Internetpräsenzen oder
außerhalb der Webpräsenz ist nicht gestattet. Kündigt der
Kunde den Vertrag mit AST-Informationstechnik, erlischt auch
die Berechtigung zur Nutzung der verfügbar gemachten Inhalte.
9. Service-Management:
Es werden Büro-, EDV-, internetbasierte Dienstleistungen
bereitgestellt oder vermittelt.
10. Verkauf:
Es werden Produkte zum Verkauf an Endkunden sowie
Großhändler angeboten.
11. Schulungen:
Es werden diverse EDV spezifische Schulungen
angeboten, welche in der Regel beim Kunden vor Ort
stattfinden. Ausnahmen bedürfen der Schriftform.
§ 4 Lieferungen, Höhere Gewalt
1. Von uns genannte Termine und Lieferfristen sind
unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart wurde. Die tatsächlichen Lieferfristen richten sich
insbesondere nach den Lieferfristen unserer Zulieferer. Werden
unsere unverbindlichen Lieferfristen tatsächlich wesentlich
überschritten, werden wir den Käufer unverzüglich informieren.
2. Die Lieferfrist verlängert sich, ohne daß wir darauf
gesondert hinweisen, wenn und soweit der Käufer die
Zahlungsart "Vorauskasse" gewählt hat, aber keine Zahlung
leistet.
5. Vorübergehende Lieferhindernisse aufgrund höherer Gewalt
(z. B. Krieg, Handelsbeschränkungen, Streik,
Verkehrsstörungen) und anderer unvorsehbarer und von uns nicht
zu vertretender Ereignisse berechtigen uns, die Lieferung erst
nach Beseitigung dieses Hindernisses auszuführen. Wir werden
den Käufer unverzüglich vom Vorliegen eines solchen
Hindernisses in Kenntnis setzen. Besteht das Hindernis über
mehr als zwei Wochen über unsere regelmäßigen Lieferfristen
hinaus, sind sowohl wir als auch der Käufer berechtigt, unter
angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
§ 5 Gewährleistung
1. Alle Bilder, die wir in unserer Präsentation nutzen, um
Ware darzustellen, sind lediglich Beispielfotos. Sie stellen
den jeweiligen Artikel nicht in jedem Fall naturgetreu dar,
sondern dienen nur zur Veranschaulichung. Die Artikel können
vom Foto abweichen. Maßgeblich ist die technische Beschreibung
der Artikel.
2. Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-,
Maß- und Leistungsbeschreibungen sind als Näherungswerte zu
verstehen und nur dann verbindlich, wenn sie von uns in
Textform ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Beschaffenheitsangaben sind nur dann im Sinne des § 443 BGB
garantiert, wenn wir ausdrücklich in Textform eine
entsprechende Garantie erklären. Beschaffenheitsänderungen der
Artikel vor der Auslieferung bleiben vorbehalten, soweit sie
die Qualität der Ware nicht oder nur in geringem Umfang
beeinflussen. Im Übrigen gilt nur die Produktbeschreibung des
Herstellers als vereinbarte Beschaffenheit der Ware, nicht
jedoch eine Beschreibung in öffentlichen Äußerungen,
Anpreisungen oder Werbemaßnahmen.
3. Unsere Produkte sind nur für die übliche private oder
kommerzielle Verwendung geeignet, nicht jedoch für eine
Verwendung in kritischen Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken
oder medizinischen Geräten mit lebenserhaltender Funktion. Für
Schäden, die sich aus einer solchen Verwendung oder einem
vergleichbaren Einsatz ergeben, stehen wir nicht ein.
4. Offensichtliche Mängel der Ware sind uns unverzüglich
nach der Lieferung in Textform anzuzeigen, anderenfalls
entfallen unsere diesbezüglichen Gewährleistungspflichten.
Offensichtliche, sowie verdeckte Transportschäden sind bei der
Anlieferung gegenüber der Transportperson oder innerhalb von 7
Tagen bei der Postfiliale zu rügen und zu protokollieren. Bei
erheblichen Transportschäden ist die Annahme der Ware zu
verweigern. Bei jeder Mängelrüge hat der Käufer die
beanstandete Ware mit vollständigem Zubehör sowie einer Kopie
des Lieferscheins, mit dem die Ware geliefert wurde, unter
Angabe der Modell- und Seriennummer und verbunden mit einer
genauen Fehlerbeschreibung an uns zurückzusenden. Für die
Reklamation ist der von uns zur Verfügung gestellte
Reklamationsschein zu verwenden. Die Ware ist in der
Originalverpackung oder einer entsprechend geeigneten
Verpackung auf unsere Kosten zurückzusenden.
5. Der Käufer ist verpflichtet, vor der Rücksendung die auf
der Ware befindlichen Daten zu sichern. Wir haften nicht für
den Datenverlust auf Geräten, die an uns zurückgeschickt
werden.
6. Gibt der Käufer in der Mängelanzeige die Art der von ihm
gewünschten Nacherfüllung nicht ausdrücklich an, obliegt uns
die Wahl. Hat der Käufer der defekten Ware bei der Rücksendung
nicht sämtliches Zubehör beigefügt, wird ihm im Fall der
Nachlieferung mit entsprechendem Zubehör dieses zum
Verkaufspreis zusätzlich in Rechnung gestellt. Ersetzte Waren
oder Teile gehen in unser Eigentum über. Tritt der Käufer
aufgrund eines Mangels vom Kaufvertrag zurück, werden nicht
zurückgegebene Lieferbestandteile ebenfalls zum Verkaufspreis
von unserer Gutschrift abgezogen.
7. Stellt sich eine Mängelrüge als unberechtigt heraus,
schicken wir die beanstandete Ware an den Käufer zurück. Die
Kosten einschließlich des Prüfungsaufwandes trägt der Käufer.
Wir sind berechtigt, eine pauschale Aufwandsentschädigung in
Höhe von EUR 100,00 zu berechnen. Die Geltendmachung eines
tatsächlichen höheren Aufwands bleibt vorbehalten. Der Käufer
ist zum Nachweis berechtigt, daß unser Aufwand tatsächlich
geringer war. Wir können die Rücksendung der Ware von der
Bezahlung unserer Rechnung abhängig machen.
8. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab
Anlieferung der Ware.
9. Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden, die
entstanden sind aus ungeeigneter oder unsachgemäßer
Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch
den Käufer oder Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter
oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneten Betriebsmitteln,
Nichtbeachtung der Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie
unsachgemäßen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch
den Käufer oder Dritte.
10. Wird die Ware trotz Kenntnis eines Mangels
weiterbenutzt, so haften wir nur für den ursprünglichen
Mangel, nicht aber für solche Schäden, die durch die weitere
Benutzung entstanden sind.
§ 6 Pflichten des Kunden
AST-Informationstechnik behält sich vor, bei Zuwiderhandlungen
der folgenden Vereinbarungen den Zugang des Kunden ohne
vorherige Abmahnung zu schliessen.
1. Bei der Anmeldung hat der Kunde seine Kenndaten (Name,
Anschrift, Bankverbindung etc.) wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Änderungen sind AST-Informationstechnik sofort zu melden.
Soweit der Kunde Kaufmann ist wird für die Anmeldung unter
falschem Namen und die Angabe einer fehlerhaften
Bankverbindung oder Rechnungsanschrift eine Vertragsstrafe von
2.500,00 € - die durch gerichtliche Entscheidung herabgesetzt
werden kann - zu Lasten des Kunden vereinbart.
2. Der Kunde ist verpflichtet, seine persönlichen
Passwörter und Login-Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu
schützen. Bei unberechtigter Nutzung durch dritte Personen
haftet der Kunde für einen eventuellen Mißbrauch bis zu dem
Zeitpunkt, zu dem er AST-Informationstechnik schriftlich oder
telefonisch zur Sperrung aufgefordert hat.
3. Die Belästigung anderer Internetnutzer ist nicht
gestattet. Der Missbrauch oder die Vornahme rechtswidriger
Handlungen ist untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, die
Nutzung mit der größt möglichen Sorgfalt durchzuführen.
4. Der Kunde trägt die Verantwortung für sein über
AST-Informationstechnik veröffentlichtes und versendetes
Material. Der Kunde ist verpflichtet, hiervon Sicherungskopien
anzufertigen. Für Schäden, gleich welcher Art, die durch
Datenverluste auf den Servern entstehen, haftet
AST-Informationstechnik nicht. Gespeicherte Inhalte des Kunden
sind für AST-Informationstechnik fremde Inhalte im Sinne von §
5 Abs. 3 Teledienstgesetz.
5. Der Kunde hat sicherzustellen, dass durch die eigene
Präsenz (inklusive aller Programme, Datenbanken, etc.) keine
Präsenzen oder Angebote anderer Kunden beeinträchtigt werden
und die Serverstabilität, Serverperformance oder
Serververfügbarkeit in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird.
6. Der Kunde verpflichtet sich AST-Informationstechnik
Störungen, Mängel und Schäden am System sofort zu melden. Der
Kunde hat AST-Informationstechnik jene Kosten zu erstatten,
die für die Behebung solcher Störungen, Mängel und Schäden
entstehen, die der Kunde zu vertreten hat.
7. Die Sperre eines Zugangs ohne vorherige Abmahnung
oder nach vorausgegangener Abmahnung gilt als fristlose
Kündigung des Vertrages durch AST-Informationstechnik.
8. Monatliche Entgelte werden immer zur Überweisung des Kunden
an die AST-Informationstechnik zum Beginn der
Abrechnungsperiode fällig, der Kunde gewährleistet die
fristgerechte Überweisung.
9. Die Teilnehmer dürfen
keine mitgebrachten Datenträger verwenden. Sie sind
verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden
Sicherheitsbestimmungen einzuhalten und den Anweisungen des
Schulungsleiters zu folgen. Die technischen Einrichtungen
einschließlich der Software dürfen ausschließlich zu
Schulungszwecken genutzt werden
10. Nach Durchführung des Auftrages teilt
AST-Informationstechnik dem Auftraggeber das Ergebnis der Ermittlungen mit. Die jeweilige Form der Berichterstattung steht im Ermessen
von AST-Informationstechnik. Etwaige Berichtbeanstandungen hat der Auftraggeber unverzüglich, höchstens jedoch innerhalb 14 Tagen schriftlich der
AST-Informationstechnik mitzuteilen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so kann der Auftraggeber Einwendungen gegen die Art des Berichtes sowie der Durchführung der Ermittlungen und der darauf berufenen Höhe der Rechnungen nicht mehr erheben.
§ 7 Drittnutzung
1. Dritte dürfen weder direkt noch indirekt die Dienste von
AST-Informationstechnik anstelle des Kunden nutzen, es sei
denn, dass der Dritte im Geschäftsbetrieb des Kunden
beschäftigt oder Angehöriger einer dauerhaften häuslichen
Lebensgemeinschaft ist. Für die Nutzung durch Dritte haftet
der Kunde. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf Gestattung der
Nutzung durch Dritte besteht nicht.
2. Bei mißbräuchlicher Nutzung durch Dritte ist
AST-Informationstechnik berechtigt, Unterlassung zu verlangen
oder den Zugang des Kunden zu schließen.
§ 8 Ausfall
1. AST-Informationstechnik unterhält für den Internetzugang
und die Internetpräsenzen ein ständig überwachtes
Server-System. Dem Kunden wird bei ordnungsgemäß laufendem
System der jederzeitige Zugang zu den für ihn bestimmten
Bereichen ermöglicht.
2. Bei einem Systemausfall, der weder auf vorsätzliches
noch grob fahrlässiges Verhalten von AST-Informationstechnik
und den dortigen Mitarbeitern beruht, bestehen keine Ansprüche
des Kunden auf Wandelung, Minderung, Kündigung oder
Schadensersatz.
3. Vorhersehbare Ausfälle aufgrund von Wartungsarbeiten
werden dem Kunden in angemessener Frist im voraus per E-Mail
mitgeteilt. Der Ausfall von 18 Stunden Nutzungszeit pro
Kalendermonat für Wartungsarbeiten ist im Preis mitkalkuliert.
Ansprüche des Kunden können insoweit nicht hergeleitet werden.
§ 9 Domains
1. AST-Informationstechnik haftet nicht für die Inhalte der
Domains und für deren Freiheit von Rechten Dritter. Das gilt
auch für Subdomains.
2. Wenn ein Dritter die Löschung bzw. die Aufgabe einer
(Sub-) Domain verlangt, weil sie dessen oder anderer Rechte
verletzt, ist AST-Informationstechnik von dem Kunden sofort zu
benachrichtigen. AST-Informationstechnik ist zur Aufgabe der
(Sub-) Domains berechtigt, wenn der Dritte dies von
AST-Informationstechnik verlangt und der Kunde keine
Prozesskostensicherheit für vier gerichtliche Instanzen
stellt.
3. Der Kunde stellt AST-Informationstechnik von Ansprüchen
Dritter aus unzulässiger oder rechtswidriger Verwendung einer
(Sub-) Domain frei.
4. Soweit die Domain-Vergabestellen die Kosten für die
Registrierung oder andere Leistungen erhöhen, ist
AST-Informationstechnik zur Anpassung der dem Kunden
berechneten Entgelte ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Erhöhung der Vergabestellen berechtigt.
5. Während der Laufzeit des Vertrages betreut
AST-Informationstechnik die Domainnamen des Kunden auf der
Grundlage der Vorgaben der Vergabestellen. Änderungen der
Vorgaben wer- den automatisch Gegenstand der Leistung von
AST-Informationstechnik und gelten als mit dem Kunden
vereinbart.
6. Der Kunde wird bei der Vergabestelle als
Nutzungsberechtigter ("admin-c") der Domain eingetragen. Der
Kunde stimmt zu, dass sein Name, Anschrift und Telefonnummer
bei der Vergabestelle gespeichert werden und bei Anfrage
öffentlich einsehbar sind (Vorgabe der Denic eG und anderer
Vergabestellen).
7. Bei Vertragsbeendigung kann AST-Informationstechnik die
dem Kunden zugeordneten Domainnamen löschen, auch wenn der
Kunde einen abweichenden Nutzungsberechtigten benennt. Bei
Weiternutzung der Domain durch den Kunden wird
AST-Informationstechnik zum Vertragsende die Feigabeerklärung
erteilen, sofern der Kunden die vertragsgemäßen Entgelte
bezahlt hat.
8. Der Kunde wirkt bei der Registrierung, Änderung und
Ummeldung einer Domain mit, soweit erforderlich.
9. Bei vorzeitiger Beendigung eines Vertrages, der eine
oder mehrere Domains beinhaltet, besteht kein Anspruch auf
Rückerstattung im voraus bezahlter Beträge.
§ 10
Gewährleistung für Hardware
1. Die AST-Informationstechnik gewährleistet, dass die Waren
nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die
Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag
vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Die
AST-Informationstechnik und der Kunde sind sich darüber einig,
dass in Angeboten, Zusatzdokumenten zu Angeboten, Handbüchern
und / oder in sonstigen Verkaufsinformationen enthaltene
Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der
Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften
darstellen.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt
mit dem Tag der Lieferung. Ist der Kunde ein Verbraucher im
Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuchs, so beträgt die
Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Während der
Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde dem der
AST-Informationstechnik unverzüglich schriftlich zu melden.
Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln,
die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder
Bedienungsfehler entstehen.
3. Wärmeleitfolien bzw. –Pasten zwischen Prozessor und
Prozessorlüfter unterliegen bedingt durch die hohen
Temperaturen bei schnellen Prozessoren einer natürlichen
Alterung. Daher sind diese sowie die Lüfter selber und
nachfolgende Fehler durch Ausfall oder Schäden an vorgenannten
Teilen durch natürlichen Verschleiß oder Verschmutzung nicht
durch die Gewährleistung abgedeckt. Ebenfalls ausgeschlossen
von der Gewährleistung sind Schäden durch Verschmutzung und
Abrieb z.B.: bei Bandlaufwerken, Netzteillüftern, magnet-
oder/und optischen Speichergeräten wie CDROM,
Diskettenlaufwerken etc.
4. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung
des der AST-Informationstechnik Geräte, Elemente oder
Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern
lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt,
dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch
teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und
dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert
wird. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der
Kunde der AST-Informationstechnik eine angemessene Frist zur
Nacherfüllung. Der Kunde teilt der
AST-Informationstechnik mit, welche Art der Nacherfüllung –
Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen,
mangelfreien Sache – er wünscht. Die AST-Informationstechnik
ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu
verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für
sie durchgeführt werden kann. Der Anspruch des Kunden
beschränkt sich in diesem Fall auf die anderer Art der
Nacherfüllung; das Recht der AST-Informationstechnik, auch
diese wegen unverhältnismäßiger Kosten zu verweigern, bleibt
unberührt.
5. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in
direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der
AST-Informationstechnik zwei Versuche innerhalb der vom Kunden
gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen
Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten
oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann
bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch
ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der
gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die
Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen
verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw.
Rücktrittsrecht sofort zu. Bei Wandlung steht der
AST-Informationstechnik ein angemessener Vergütungsanspruch
für die bisherige Nutzung der Sache zu. Der Rücktritt wegen
eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
5. Sofern nicht ausdrücklich durch entsprechende
Vor-Ort-Garantiezusagen beim Kauf vereinbart, trägt der Kunde
die Kosten zur Einsendung der Ware im Garantiefall, bzw. die
An- und Abfahrtskosten bei einem vom Kunden gewünschten
Vor-Ort-Serviceeinsatz ohne entsprechenden Vertrag.
Erfüllungsort für Garantieleistungen ohne Vor-Ort-Garantie ist
der Betriebssitz der AST-Informationstechnik. Hat der Kunde
der AST-Informationstechnikwegen Gewährleistung in
Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein
Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel der
AST-Informationstechnik nicht zur Gewährleistung verpflichtet,
so hat der Kunde, allen der AST-Informationstechnik
entstandenen Aufwand zu ersetzen.
6. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer
Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht
für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches
gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in
englischsprachiger Version lieferbar ist.
§
11 Gewährleistung für individuell erstellte Software /
Webseiten etc. (Individualsoftware)
1. Der Kunde wird die Software
unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und der
AST-Informationstechnik offensichtliche Fehler schriftlich
unverzüglich mitteilen. Die AST-Informationstechnik
gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem
Zeitpunkt der Ablieferung, dass die Software hinsichtlich
ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung
im begleitenden Schriftmaterial entspricht. Ist der Kunde ein
Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt
die Gewährleistungsfrist zwei Jahre.
2.Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge
der oder die Mängel und seine Erscheinungsform so genau wie
möglich zu beschreiben (z.B. durch Vorlage einer Fehlermeldung
und Angabe der Arbeitsschritte), damit die
AST-Informationstechnik den Mangel lokalisieren und einen
Bedienfehler ausschließen kann.
3.Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde
der AST-Informationstechnik eine angemessene Frist zur
Nacherfüllung. Der Kunde teilt der AST-Informationstechnik
mit, welche Art der Nacherfüllung – Beseitigung des Mangels
oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht.
Die AST-Informationstechnik ist jedoch berechtigt, die
gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit
unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden Der
Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die
andere Art der Nacherfüllung; das Recht der
AST-Informationstechnik, auch diese wegen unverhältnismäßiger
Kosten zu verweigern, bleibt unberührt. Zur Durchführung der
Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang
stehenden Mangel stehen der AST-Informationstechnik zwei
Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem
zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde
vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw.
Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen
Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter
Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht
zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben
ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem
Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der
Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist
ausgeschlossen.
4. Hat der Kunde der AST-Informationstechnik wegen
Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus,
dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend
gemachte Mangel der AST-Informationstechnik nicht zur
Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, der
AST-Informationstechnik den gesamten entstandenen Aufwand zu
ersetzen.
5. Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für
die Zwecke des Kunden geeignet ist oder mit beim Anwender
vorhandener Software zusammenarbeitet (Kompatibilität), es sei
denn, es läge eine ausdrückliche Zusicherung vor.
6. Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das
mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial /
Programmbeschreibung und die in die Software implementierte
Benutzerführung und / oder Online-Hilfe hinaus, oder eine
Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich
schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Im
Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind
Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines
ausdrücklich zu liefernden Handbuches und / oder einer
Dokumentation nicht getroffen, und die Lieferung einer
Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien
schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben. Die
Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist
zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den
jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt,
wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachig
lieferbar ist.
§ 12 Zahlung
1. Bei Verzug mit Zahlung ist AST-Informationstechnik bei
Rückstand von mehr als zwei Monatszahlungen oder einem
Rückstand von mehr als 250,00 € zur sofortigen Sperre des
Kundenzugangs berechtigt. AST-Informationstechnik ist
berechtigt, die Regelungen des § 19
Telekommunikations-Kundenschutzverordnung anzuwenden.
2. Einwendungen gegen die Ermittlung und Abrechnung der
Vergütung sind binnen Monatsfrist schriftlich bei
AST-Informationstechnik zu erheben. Danach gilt die Abrechnung
in allen Teilen als genehmigt und AST-Informationstechnik ist
zur Löschung der Daten nach Ablauf eines weiteren Monats
berechtigt.
3. Aufrechnung und Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist
dem Kunden gegen Forderungen von AST-Informationstechnik nur
gestattet, wenn die Forderung des Kunden von
AST-Informationstechnik nicht bestritten wird oder
rechtskräftig festgestellt ist.
4. AST-Informationstechnik kann die vom Kunden zu zahlenden
Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes ändern,
insbesondere erhöhen. Die Änderung teilt
AST-Informationstechnik dem Kunden mindestens vier Wochen vor
der Änderung durch E-Mail oder Brief mit. Erhöhungen der
Entgelte geben dem Kunden ein außerordentliches
Kündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen vor Eintritt
der Erhöhung. Zum Zeitpunkt der Bestellung bekannte Änderungen
von Entgelten sind nicht mitteilungspflichtig und begründen
kein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden.
5. In Anspruch genommene Leistungen, die keinen vollen
Abrechnungszeitraum erfassen, werden nach Kalendertagen
abgerechnet.
6. Bei einem Internet-Zugang wird der Kostenbetrag, der für
die Nutzungszeiten anfällt, mit der Telefonrechnung des
Telefonanbieters erhoben.
7. Führen wir auf Wunsch des Käufers Teillieferungen aus,
hat dieser die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.
8.
Wünscht der
Kunde bei Reparaturen oder Service-Einsätzen ausdrücklich
einen verbindlichen Kostenvoranschlag, so wird dieser bei
Ablehnung durch den Kunden mit 10% des Auftragswertes in
Rechnung gestellt.
9. Bei zu berechnenden Service- Arbeits- und Reparatureinsätzen vor
Ort wird die Fahrtzeit für An- und Abfahrt grundsätzlich als
Arbeitszeit in Rechnung gestellt. Zusätzlich zur Fahrtzeit
wird die tatsächlich zurückgelegte Fahrtstrecke auf Basis von
KM-Pauschalen abgerechnet. Preisliche Details sind in der
jeweils aktuell gültigen Preisliste oder in den zugrunde
liegenden Angeboten und Auftragsbestätigungen ersichtlich.
10. Sämtliche vom Auftraggeber noch nicht erfüllten Zahlungsverpflichtungen sind, soweit nicht Abweichendes vereinbart ist, spätestens 1 Woche nach Übersendung der Rechnung fällig. Im Falle des Verzuges macht die Detektei als Verzugsschaden 1 % der geschuldeten Summe pro Monat geltend. Für jede Zahlungserinnerung werden als Mahnkosten € EURO
10,- berechnet. Überfällige Forderungen von
AST-Informationstechnik können zum Inkasso an Dritte zum
Einzug übertragen werden. Für diesen Fall ist
AST-Informationstechnik ebenfalls von ihrer Schweigepflicht entbunden. Das Risiko von Kursverlusten bei Vereinbarung einer Ausländischen Valuta trägt ausschließlich der Auftraggeber. Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen sind gesondert zu treffen und bedürfen der Schriftform.
11. Der Auftraggeber kann die Zahlung des Honorars nicht
deshalb verweigern, weil die durchgeführten Arbeiten /
Ermittlungen / etc. nicht zum gewünschten Erfolg geführt
haben.
12. Pro Sachbearbeiter und angefangener Stunde Tätigkeit ist eine Spesenpauschale fällig. In Abweichung von vorstehenden Bestimmungen kann auch eine Pauschal-, Erfolgs-, Tages- und Wochenhonorarvereinbarung getroffen werden, die schriftlich fixiert werden muss. Auslagen und jeweilig gültiger Mehrwertsteuersatz werden in jedem Fall gesondert berechnet.
13. Der Auftraggeber verpflichtet sich, einen Kostenvorschuss zu zahlen.
AST-Informationstechnik kann die Durch- und Weiterführung des Auftrages von Vorschusszahlungen abhängig machen. Wenn der Auftraggeber seiner vereinbarten Pflicht zur Zahlung von Teilen des Honorars, Auslagen- oder Spesenerstattung nicht nachkommt, wird die verbliebene Restschuld sofort fällig.
14. Nach Auftragserteilung ist der Auftraggeber verpflichtet die Grundgebühr zu zahlen, oder aber wenn dieses nicht vereinbart ist, 50 % des vereinbarten Mindesthonorars, oder, wenn auch dies nicht vereinbart ist, 25 % des Pauschalhonorars. Wird der Auftrag nach Aufnahme der Tätigkeit widerrufen, steht
AST-Informationstechnik neben der Grundgebühr ein etwa vereinbartes Pauschal- oder Mindesthonorar zu.
§ 13 Datenschutzklausel
Sämtlicher der AST-Informationstechnik übermittelten
persönlichen Daten des Kunden unterliegen dem Datenschutz und
werden ohne die schriftliche Genehmigung des Kunden nicht an
Dritte zugänglich gemacht, es sei denn, dass dieses aufgrund
gesetzlicher oder behördlicher Anordnung erfolgen muss. Auftraggeber und
AST-Informationstechnik verpflichten sich, über den Auftrag und die Art der Durchführung Diskretion zu wahren. Ferner verpflichten sie sich, Auftragsergebnisse dritten Personen ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Detektei nicht zur Kenntnis zu bringen.
AST-Informationstechnik ist von ihrer Schweigepflicht gegenüber Rechtsanwälten, sowie allen mit dem jeweiligen Fall befassten Personen und Subunternehmern entbunden.
§ 14 Hohes Datenaufkommen
Für Websites oder FTP-Sites, über die der Kunden erotisches
oder anderes Material mit einem hohen Übertragungsverkehr über
AST-Informationstechnik im Internet zur Verfügung stellt,
gelten spezielle Tarife. Das Datentransferaufkommen solcher
Sites wird gesondert abgerechnet.
§ 15 Verbotenes Material
1. Ein illegal gewaltverherrlichendes, volksverhetzendes,
pornographisches oder rassistisches Material oder Anleitung zu
Straftaten darf über AST-Informationstechnik nicht angeboten
oder mitgeteilt werden. AST-Informationstechnik ist
berechtigt, den Zugang des Kunden sofort zu sperren.
2. AST-Informationstechnik ist berechtigt, den Zugang des
Kunden zu sperren oder fristlos zu kündigen, wenn der Kunde
über AST-Informationstechnik sogenannte Spam-Mail versendet,
die Gebräuche des Internet wiederholt mißachtet oder versucht,
sich unbefugt Zugang zu Systemen innerhalb des
datensysteme-lenk-Netzes oder des Internets zu verschaffen.
§ 16 Lizenzen
1.
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer
allein zur eigenen Nutzung überlassen, d.h., er darf diese
weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein
mehrfaches oder übertragbares Nutzungsrecht bedarf einer
besonderen Vereinbarung in Textform. Im übrigen richten sich
die Rechte des Käufers nach den Lizenzbedingungen des
jeweiligen Herstellers bzw. Lizenzgebers, zu deren Beachtung
und Einhaltung der Käufer sich hiermit verpflichtet.
2. Sämtliche Schulungsunterlagen enthalten urheberrechtlich
geschützte Informationen. Alle Rechte, auch die der
Vervielfältigung der Schulungsunterlagen oder Teile daraus,
bleiben AST-Informationstechnik vorbehalten. Kein Teil der
Schulungsunterlagen darf in irgendeiner Form ohne vorherige
schriftliche Zustimmung vervielfältigt, verbreitet oder zur
öffentlichen Wiedergabe benutzt werden. Eine während der
Schulungsdurchführung zur Verfügung gestellte Software darf
weder entnommen, noch teilweise oder ganz kopiert werden
3.
Der Auftraggeber verpflichtet sich grundsätzlich, Eigentümer
/ Besitzer aller von ihm verwendeten Softwarelizenzen zu
sein, und stellt AST-Informationstechnik vorsorglich von
allen Haftungsansprüchen gegenüber dritten frei.
4.
Werden Softwarelizenzen von AST-Informationstechnik an den
Kunden veräußert, so wird diese grundsätzlich separat auf
der Rechnung von AST-Informationstechnik aufgeführt.
§ 17 Ausschluß von Ansprüchen
1. Ein Anspruch des Kunden auf Zuweisung eines bestimmten
Benutzer- oder Domainnamens besteht nicht.
2. Bei vorzeitiger Kündigung eines Vertrages mit
Mindestlaufzeit oder eines Jahresabonnements besteht kein
Anspruch auf Rückerstattung im voraus bezahlter Beträge.
§ 18 Haftungsausschluß
1. Für Schäden oder Verluste aufgrund der Nutzung der von
AST-Informationstechnik zur Verfügung gestellten
Internetdienste sowie Dienstleistungen haftet
AST-Informationstechnik nicht, es sei denn, dass die Haftung
auf Vorsatz von AST-Informationstechnik beruht. Geschäfte des
Kunden mit Dritten, die über AST-Informationstechnik getätigt
werden, liegen außerhalb der Verantwortung von
AST-Informationstechnik.
2. AST-Informationstechnik haftet nicht für Schäden aus
Datenverlusten, es sei denn, die Datenverluste sind auf
Vorsatz von AST-Informationstechnik zurückzuführen.
3. Für Schäden, die sich aus der fehlenden Verfügbarkeit
von Internetpräsenzen oder Internetzugängen ergeben, besteht
eine Haftung von AST-Informationstechnik nur für den Fall von
Vorsatz.
4. Alle vom Kunden über den Zugang der
AST-Informationstechnik abgerufenen Inhalte sind fremde
Inhalte im Sinne von § 5 Abs. 3 Teledienstgesetz.
5.
Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung, aus
Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung
sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht wurde
6. Der
Schadensanspruch bezieht sich ausschließlich auf den
Liefergegenstand, Mängelfolgeschäden sind von der Haftung
ausgeschlossen.
7.
Schadensansprüche und Gewährleistungsansprüche sind nicht auf
Dritte übertragbar.
§ 19 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt unsere
Ware unser Eigentum. Bei Verbindung der Vorbehaltsware mit
anderen Waren erhalten wir Miteigentum an der neuen Sache in
dem Verhältnis, in dem der Rechnungswert unserer Ware zum
Rechnungswert der anderen verbundenen Waren steht. Der Käufer
verwahrt die Vorbehaltsware bzw. die in unserem Miteigentum
stehende Sache unentgeltlich für uns. Verpfändungen oder
Sicherungsübereignungen bezüglich der in unserem (Mit)Eigentum
stehenden Waren sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die
Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen
und uns unverzüglich benachrichtigen.
§ 20
Jugendmedienschutz
Einige Bereiche unseres
Angebotes unterliegen dem Jugendschutz, und dürfen somit
Jugendlichen unter 18 Jahren nicht zugänglich gemacht werden.
Nachdem Sie sich angemeldet haben werden wir die einmaligen
Kosten für das Postident-Verfahren Ihnen in Rechnung stellen.
Wenn der komplette Betrag auf unserem Konto gutgeschrieben
wurde, schicken wir Ihnen per Post mit dem Vermerk
"eigenhändig-persönlich" sofort das benötigte personalisierte
Postident-Formular für Ihre Registrierung. Mit diesem Formular
und Ausweis/Reisepass müssen Sie bei Ihrer nächstgelegenen
Post Filiale Ihre Adresse und Ihr Geburtsdatum überprüfen
lassen und unterschreiben. Dies ist ein einmaliger Vorgang,
Ihre Registrierung hat eine unbegrenzte Gültigkeit! Die
Unterlagen werden umgehend von der Post an unser Unternehmen
geschickt und Ihr FSK18 Bereich wird sofort nach Eingang frei
geschaltet. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen dürfen wir
Ihnen keine Erwachsenen-Inhalte anzeigen, bevor wir Ihre
Volljährigkeit geprüft haben. Sie verpflichten sich mit Ihrer
Unterschrift auf den Formularen sowie unseren
Auftragsformularen, keinen Personen unter 18 Jahren den Inhalt
unseres Jugendschutzbereiches zugänglich zu machen. Bei
Nichtbeachtung dieser Vorschrift lehnt AST-Informationstechnik
sämtliche Haftungsansprüche die aus dem deutschen
Jugendschutzgesetz resultieren können bereits im Voraus ab und
überträgt diese eigenverantwortlich auf den jeweiligen Kunden!
§ 21 Sonstiges
1.
AST-Informationstechnik ist nicht verpflichtet, dem Auftraggeber ihre Informationsquellen zu nennen. Soweit der Auftraggeber sich auf Mitarbeiter und Informanten
von AST-Informationstechnik als Zeugen berufen will, hat er zuvor die schriftliche Zustimmung
von AST-Informationstechnik einzuholen. Sollten Mitarbeiter und Informanten
von AST-Informationstechnik als Zeugen zu gerichtlichen Verhandlungen strafrechtlicher oder ziviler Art geladen werden, so verpflichtet sich der Auftraggeber, für jeden Mitarbeiter das umseitig vereinbarte Stundenhonorar zu zahlen, wobei angefangene Stunden voll berechnet werden, desgleichen sonstige vereinbarte Kosten.
2. Der Auftraggeber versichert, wahrheitsgemäß an der Durchführung des Auftrages ein berechtigtes Interesse zu haben.
3. Die im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung erstellten Filme, Lichtbilder und Tonbandaufnahmen verbleiben einschließlich der Negative grundsätzlich im Eigentum
von AST-Informationstechnik. Sollten im Einzelfall dem
Auftraggeber Abzüge zur Verfügung gestellt werden, darf
dieser sie nur in dem von AST-Informationstechnik jeweils genehmigten Umfang verwenden.
§ 22 Gewerbliche Schutzbestimmung
1. Der Auftraggeber darf Personal, welches ihm von
AST-Informationstechnik gestellt
wird, während der Dauer des Vertrages und 1 Jahr nach dessen Ablauf nicht bei
sich selbst sowie bei seinen Verwandten oder bei einer Gesellschaft, bei der er
bzw. seine Verwandten in irgendeiner Form beteiligt sind, beschäftigen.
2. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Vereinbarung, so ist er
verpflichtet, für jeden Mitarbeiter eine Vertragsstrafe in Höhe von 20.000,-
Euro
zu zahlen.
§ 23 Widerrufsrecht
1. Sie können Ihre
Bestellung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen
widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
2. Unfrei eingesandte Rücksendungen können wir leider nicht
annehmen. Wir erstatten Ihnen nach Eingang der Ware umgehend den Kaufpreis und
die Rücksendekosten. Wir behalten uns ausdrücklich vor, die Rücksendekosten bei
einem Bestellwert unter 40,- Euro nicht zu erstatten, es sei denn, die
gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware.
3. Ebenso werden keine Waren
zurückgenommen, die sich nicht mehr im Original-Lieferzustand befinden
(Verpackungen geöffnet, Datenspeicher beschrieben).
4. Ausgenommen vom
Rückgaberecht sind auch alle Waren und Dienstleistungen, die kundenspezifisch
bestellt und ausgeführt wurden.
§ 24 Gerichtsstand
1. Gerichtsstand für beide Parteien ist
ausschließlich Hamburg.
2.
Für die Geschäftsbeziehung mit dem
Käufer und Verkäufer ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland - unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts - anwendbar.
§ 25 Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einer Klausel des Vertrages oder der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll nicht der gesamte
Vertrag unwirksam sein, vielmehr soll die unwirksame Klausel
durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn
der unwirksamen Klausel wirtschaftlichen am nächsten kommt.
Das Gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen
Lücke gelten. |