AST-Informationstechnik
Home Büroservice Internet EDV Service Finanzierung Shop Download ©
Sie befinden sich : AGB

  AGB

Die nachstehenden Klauseln sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der AST-Informationstechnik, Alexander Sternberg, Rittmerskamp 17, 22415 Hamburg, Tel.: 040 / 98 76 848 2, Fax: 040 / 98 76 848 3  (nachfolgend AST -Informationstechnik genannt) und des jeweiligen Kunden.

§  1 Geltungsbereich

   1. AST-Informationstechnik erbringt Dienste und Dienstleistungen, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

   2. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen, insbesondere Geschäftsbedingungen des Kunden, sind nur dann Vertragsbestandteil und wirksam, wenn AST-Informationstechnik sie in ihrer Geltung schriftlich bestätigt.

   3. Von Mitarbeitern der AST-Informationstechnik abgegebene mündliche Nebenabreden zum Vertrag sind nur dann gültig, wenn AST-Informationstechnik sie schriftlich bestätigt.

   4. AST-Informationstechnik ist zu einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu jeder Zeit berechtigt. AST-Informationstechnik wird Änderungen mit einer angemessenen Frist ankündigen. Der Kunde hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Widerspricht er den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, dann werden diese Vertragsbestandteil. Im Falle des Widerspruchs ist AST-Informationstechnik berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, in dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

§ 2 Vertragsabschluß, Widerruf

   1. Unsere Angebote sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt entsprechender Lagerbestände bzw. rechtzeitiger Belieferung durch unsere Zulieferer. Mit seiner Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, daß er den Inhalt seines Bestellung erwerben möchte (Vertragsangebot). Wir sind berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen durch Auslieferung der Ware, gesonderte Auftragsbestätigung oder in sonstiger geeigneter Weise ganz oder teilweise anzunehmen. Unsere  Eingangsbestätigung stellt keine Auftragsbestätigung dar. Erst mit unserer ausdrücklichen oder konkludenten Annahmeerklärung kommt der Kaufvertrag zustande, soweit unsere Annahmeerklärung reicht. Zur Annahme von Bestellungen sind wir in keinem Fall verpflichtet.

   2. Bei Widersprüchen zwischen Bestellung und Auftragsbestätigung geht unsere Erklärung vor, sofern die Abweichung nicht als neues Vertragsangebot zu bewerten ist.

   3. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler, welche uns bei der Präsentation eines Angebotes oder im Rahmen einer Auftragsbestätigung unterlaufen, sind für uns nicht verbindlich.

  4. Der Käufer kann die Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an AST-Informationstechnik, Alexander Sternberg, Rittmerskamp 17, 22415 Hamburg.


   5. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschlielich auf deren Prüfung- wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre- zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, in dem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Dazu gehört auch, dass auch die Beschädigung der Verpackung der Brechen von Siegeln. Paketversandfähige Sachen sind auf Kosten des Kunden und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden auf Kosten des Kunden beim Kunden abgeholt.
Die Kosten der Rücksendung trägt der Käufer, wenn der Kaufpreis den Bestellwert von 40,00 € nicht übersteigt und die Ware der Bestellung entspricht. Hat der Kunde Wertersatz wegen gezogener Nutzungen zu leisten, wird pauschal ein Abzug in Höhe von 15 % vorgenommen. Eine abweichende Bewertung des Wertersatzes behält sich die AST-Informationstechnik vor. Der Wertersatz kann im Einzelfall die Höhe des Kaufpreises erhalten. Der Käufer ist zum Nachweis berechtigt, dass keine oder geringere Werterstatzkosten zu leisten sind. Auf die ausführlichen Informationen zu den Voraussetzungen und Folgen des Widerrufs auf unseren entsprechenden Serviceseiten weisen wir ausdrücklich hin.

   6. Soweit Bestell- oder Auftragsformulare verwendet werden, gelten diese als Bestandteil des Vertrages.

   7. AST-Informationstechnik ist zu jeder Zeit berechtigt, von ihr angebotene kostenlose Dienste und Leistungen einzustellen, ohne dass dem Kunden daraus Rechte auf Minderung, Wandelung, Schadensersatz oder Kündigung erwachsen.

   8. Gegenstand und Umfang der Leistung von AST-Informationstechnik ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, dem Bestellformular, dem Produktblatt; Rechte auf Weitergehende Sonderleistungen bestehen nicht. Soweit der Vertrag mit einem Wiederverkäufer erfolgt oder aber ein für den Wiederverkauf vorgesehenes Produkt verkauft wird, hat die technische Betreuung (Support) gegenüber dem Endkunden oder Subhändler der Kunden zu leisten.

   9. Bei zu berechnenden Service-, Arbeits- und Reparatureinsätzen  vor Ort wird die Fahrtzeit für An- und Abfahrt grundsätzlich als Arbeitszeit in Rechnung gestellt. Zusätzlich zur Fahrtzeit wird die tatsächlich zurückgelegte Fahrtstrecke auf Basis von KM-Pauschalen abgerechnet. Preisliche Details sind in der jeweils aktuell gültigen Preisliste oder in den zugrunde liegenden Angeboten und Auftragsbestätigungen ersichtlich.

   10.  Anmeldungen zu Schulungen können nur schriftlich erfolgen. Da die Teilnehmerzahl im Interesse der Teilnehmer begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet und schriftlich bestätigt. Sollten keine freien Plätze verfügbar sein, so wird auf spätere Termine verwiesen. Für die Teilnahme muss eine neue Anmeldung erfolgen, die dann bevorzugt behandelt wird. Jede Anmeldung wird durch AST-Informationstechnik schriftlich oder per E-Mail bestätigt. Erst mit der Bestätigung wird die Anmeldung verbindlich. Alle personenbezogenen Daten, die für die Durchführung der Schulung erforderlich sind, werden für interne Zwecke elektronisch gespeichert.

  11. AST-Informationstechnik entscheidet nach pflichtgemäßen Ermessen über die Art der Auftragsdurchführung und wählt die damit zu betrauenden Personen allein aus. Der Auftraggeber ermächtigt AST-Informationstechnik bei der Durchführung des Auftrages entsprechend den Erfordernissen des jeweiligen Ermittlungsstandes und unter Berücksichtigung der Umstände des Einsatzfalls, nach pflichtgemäßen Ermessen Sachbearbeiter und Kraftfahrzeuge bis zur vorstehend vereinbarten Anzahl gleichzeitig einzusetzen sowie Einsätze entsprechend den Erfordernissen des Falls an Samstagen sowie an gesetzlichen Feiertagen durchzuführen.

  12. Der Einsatz von Spezialfahrzeugen, Flugzeugen und Sondergeräten sowie deren Vergütung werden durch Sondervereinbarungen festgelegt. Nachträgliche Anweisungen des Auftraggebers auf zahlenmäßige Beschränkungen des Personals und der eingesetzten Kraftfahrzeuge müssen AST-Informationstechnik mindestens 6 Stunden vor dem jeweiligen Einsatz übermittelt werden und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Detektei. Beweispflichtig für die Vereinbarung einer solchen Einschränkung ist der Auftraggeber.

   13. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Einzelweisungen zur Durchführung des Auftrages rechtzeitig zu erteilen. AST-Informationstechnik ist nicht verpflichtet, Weisungen des Auftraggebers innerhalb einer Zeitspanne von weniger als 8 Stunden zu befolgen

   14. AST-Informationstechnik behält sich vor, Weisungen des Auftraggebers ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise abzulehnen.

 
§  3 Allgemeine Leistungsinhalte


Mögliche Leistungsinhalte je nach geschlossenem Vertrag mit der AST Informationstechnik:

 1. Dezidierte Server:
      Es erfolgt die Bereitstellung eines physikalischen Servers oder Festplattenplatzes auf dem Server, der mit den technischen Standards komplett von AST-Informationstechnik vorinstalliert ist und im Rechenzentrum an das Internet angeschlossen wird. Es wird eine Verfügbarkeit von 99 % Zeitanteilen pro Kalenderjahr im Jahresmittel garantiert. AST-Informationstechnik verschafft dem Kunden die Möglichkeit, den von seinem Server verursachten Traffic (Transfervolumen) zu kontrollieren. Der Kunde bekommt Zugriff auf die für ihn relevante Software des Servers und ist allein für Funktion, Funktionsfähigkeit und Konfiguration verantwortlich.

   3. Webhosting:
      Es wird ein definierter Festplattenspeicherplatz auf von AST-Informationstechnik im Internet betriebenen Servern bereitgestellt.

   5. Internet-Domains:
      Es wird im Auftrag des Kunden die Registrierung von Domainnamen im Internet bei den dafür zuständigen Vergabestellen durchgeführt und es werden die Domainnamen gepflegt. AST-Informationstechnik übernimmt keine Haftung dafür, dass er Vertragsgegenstand den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden entspricht oder aber eine Domain, die zur Anmeldung gelangt, auch tatsächlich frei und frei von Rechten Dritten ist. Soweit nichts anderes vereinbart ist werden Domains als "de"-Domains angemeldet.

   6. Online-Producing:
      Es werden Internetpräsenzen oder Teile davon konzeptioniert und / oder erstellt. Für den textlichen Inhalt seiner Internetpräsenz ist der Kunde verantwortlich. AST-Informationstechnik prüft nicht die rechtliche Zulässigkeit und nicht die Freiheit von Rechten Dritter. Nach der Unterzeichnung des Projektplans auftretende Änderungswünsche des Kunden sind entgeltpflichtig, und zwar nach Aufwand zu den üblichen Stundensätzen von AST-Informationstechnik.

   7. Online-Marketing:
      Es erfolgt die Vermarktung oder die Hilfestellung zur Vermarktung von Internetpräsenzen.

   8. Content-Providing:
      Es werden Inhalte (z. B. Bilder, Filme, Texte, HTML-Dokumente etc.) für die Einbindung innerhalb der Internetpräsenzen bereitgestellt. AST-Informationstechnik garantiert dem Kunden, dass die Inhalte von Rechten Dritter nicht beeinträchtigt werden können, aber nicht die Verwendbarkeit für Jugendliche. Soweit Inhalte den Jugendschutzvorschriften unterfallen und der Kunde die Inhalte verwendet, ist er verantwortlich für den Schutz der Präsentation vor dem Zugriff Jugendlicher. Die Inhalte stellt AST-Informationstechnik dem Kunden ausschließlich zur Einbindung in eine vertraglich zu benennende Internetpräsenz zur Verfügung. Eine Nutzung für andere Internetpräsenzen oder außerhalb der Webpräsenz ist nicht gestattet. Kündigt der Kunde den Vertrag mit AST-Informationstechnik, erlischt auch die Berechtigung zur Nutzung der verfügbar gemachten Inhalte.

   9. Service-Management:
      Es werden Büro-, EDV-, internetbasierte Dienstleistungen bereitgestellt oder vermittelt.

   10. Verkauf:
      Es werden Produkte zum Verkauf an Endkunden sowie Großhändler angeboten.

   11. Schulungen:
      Es werden diverse EDV spezifische Schulungen angeboten, welche in der Regel beim Kunden vor Ort stattfinden. Ausnahmen bedürfen der Schriftform.
 

 § 4 Lieferungen, Höhere Gewalt

   1. Von uns genannte Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die tatsächlichen Lieferfristen richten sich insbesondere nach den Lieferfristen unserer Zulieferer. Werden unsere unverbindlichen Lieferfristen tatsächlich wesentlich überschritten, werden wir den Käufer unverzüglich informieren.

   2. Die Lieferfrist verlängert sich, ohne daß wir darauf gesondert hinweisen, wenn und soweit der Käufer die Zahlungsart "Vorauskasse" gewählt hat, aber keine Zahlung leistet.

   5. Vorübergehende Lieferhindernisse aufgrund höherer Gewalt (z. B. Krieg, Handelsbeschränkungen, Streik, Verkehrsstörungen) und anderer unvorsehbarer und von uns nicht zu vertretender Ereignisse berechtigen uns, die Lieferung erst nach Beseitigung dieses Hindernisses auszuführen. Wir werden den Käufer unverzüglich vom Vorliegen eines solchen Hindernisses in Kenntnis setzen. Besteht das Hindernis über mehr als zwei Wochen über unsere regelmäßigen Lieferfristen hinaus, sind sowohl wir als auch der Käufer berechtigt, unter angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

§ 5 Gewährleistung

   1. Alle Bilder, die wir in unserer Präsentation nutzen, um Ware darzustellen, sind lediglich Beispielfotos. Sie stellen den jeweiligen Artikel nicht in jedem Fall naturgetreu dar, sondern dienen nur zur Veranschaulichung. Die Artikel können vom Foto abweichen. Maßgeblich ist die technische Beschreibung der Artikel.

   2. Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind als Näherungswerte zu verstehen und nur dann verbindlich, wenn sie von uns in Textform ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Beschaffenheitsangaben sind nur dann im Sinne des § 443 BGB garantiert, wenn wir ausdrücklich in Textform eine entsprechende Garantie erklären. Beschaffenheitsänderungen der Artikel vor der Auslieferung bleiben vorbehalten, soweit sie die Qualität der Ware nicht oder nur in geringem Umfang beeinflussen. Im Übrigen gilt nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbarte Beschaffenheit der Ware, nicht jedoch eine Beschreibung in öffentlichen Äußerungen, Anpreisungen oder Werbemaßnahmen.

   3. Unsere Produkte sind nur für die übliche private oder kommerzielle Verwendung geeignet, nicht jedoch für eine Verwendung in kritischen Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken oder medizinischen Geräten mit lebenserhaltender Funktion. Für Schäden, die sich aus einer solchen Verwendung oder einem vergleichbaren Einsatz ergeben, stehen wir nicht ein.

   4. Offensichtliche Mängel der Ware sind uns unverzüglich nach der Lieferung in Textform anzuzeigen, anderenfalls entfallen unsere diesbezüglichen Gewährleistungspflichten. Offensichtliche, sowie verdeckte Transportschäden sind bei der Anlieferung gegenüber der Transportperson oder innerhalb von 7 Tagen bei der Postfiliale zu rügen und zu protokollieren. Bei erheblichen Transportschäden ist die Annahme der Ware zu verweigern. Bei jeder Mängelrüge hat der Käufer die beanstandete Ware mit vollständigem Zubehör sowie einer Kopie des Lieferscheins, mit dem die Ware geliefert wurde, unter Angabe der Modell- und Seriennummer und verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung an uns zurückzusenden. Für die Reklamation ist der von uns zur Verfügung gestellte Reklamationsschein zu verwenden. Die Ware ist in der Originalverpackung oder einer entsprechend geeigneten Verpackung auf unsere Kosten zurückzusenden.

   5. Der Käufer ist verpflichtet, vor der Rücksendung die auf der Ware befindlichen Daten zu sichern. Wir haften nicht für den Datenverlust auf Geräten, die an uns zurückgeschickt werden.

   6. Gibt der Käufer in der Mängelanzeige die Art der von ihm gewünschten Nacherfüllung nicht ausdrücklich an, obliegt uns die Wahl. Hat der Käufer der defekten Ware bei der Rücksendung nicht sämtliches Zubehör beigefügt, wird ihm im Fall der Nachlieferung mit entsprechendem Zubehör dieses zum Verkaufspreis zusätzlich in Rechnung gestellt. Ersetzte Waren oder Teile gehen in unser Eigentum über. Tritt der Käufer aufgrund eines Mangels vom Kaufvertrag zurück, werden nicht zurückgegebene Lieferbestandteile ebenfalls zum Verkaufspreis von unserer Gutschrift abgezogen.

   7. Stellt sich eine Mängelrüge als unberechtigt heraus, schicken wir die beanstandete Ware an den Käufer zurück. Die Kosten einschließlich des Prüfungsaufwandes trägt der Käufer. Wir sind berechtigt, eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 100,00 zu berechnen. Die Geltendmachung eines tatsächlichen höheren Aufwands bleibt vorbehalten. Der Käufer ist zum Nachweis berechtigt, daß unser Aufwand tatsächlich geringer war. Wir können die Rücksendung der Ware von der Bezahlung unserer Rechnung abhängig machen.

   8. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Anlieferung der Ware.

   9.  Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden, die entstanden sind aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneten Betriebsmitteln, Nichtbeachtung der Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie unsachgemäßen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Käufer oder Dritte.

   10. Wird die Ware trotz Kenntnis eines Mangels weiterbenutzt, so haften wir nur für den ursprünglichen Mangel, nicht aber für solche Schäden, die durch die weitere Benutzung entstanden sind.

 
 
§ 6 Pflichten des Kunden


AST-Informationstechnik behält sich vor, bei Zuwiderhandlungen der folgenden Vereinbarungen den Zugang des Kunden ohne vorherige Abmahnung zu schliessen.

   1. Bei der Anmeldung hat der Kunde seine Kenndaten (Name, Anschrift, Bankverbindung etc.) wahrheitsgemäß mitzuteilen. Änderungen sind AST-Informationstechnik sofort zu melden. Soweit der Kunde Kaufmann ist wird für die Anmeldung unter falschem Namen und die Angabe einer fehlerhaften Bankverbindung oder Rechnungsanschrift eine Vertragsstrafe von 2.500,00 € - die durch gerichtliche Entscheidung herabgesetzt werden kann - zu Lasten des Kunden vereinbart.

   2. Der Kunde ist verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Login-Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei unberechtigter Nutzung durch dritte Personen haftet der Kunde für einen eventuellen Mißbrauch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er AST-Informationstechnik schriftlich oder telefonisch zur Sperrung aufgefordert hat.

   3. Die Belästigung anderer Internetnutzer ist nicht gestattet. Der Missbrauch oder die Vornahme rechtswidriger Handlungen ist untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung mit der größt möglichen Sorgfalt durchzuführen.

   4. Der Kunde trägt die Verantwortung für sein über AST-Informationstechnik veröffentlichtes und versendetes Material. Der Kunde ist verpflichtet, hiervon Sicherungskopien anzufertigen. Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf den Servern entstehen, haftet AST-Informationstechnik nicht. Gespeicherte Inhalte des Kunden sind für AST-Informationstechnik fremde Inhalte im Sinne von § 5 Abs. 3 Teledienstgesetz.

   5. Der Kunde hat sicherzustellen, dass durch die eigene Präsenz (inklusive aller Programme, Datenbanken, etc.) keine Präsenzen oder Angebote anderer Kunden beeinträchtigt werden und die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird.

   6. Der Kunde verpflichtet sich AST-Informationstechnik Störungen, Mängel und Schäden am System sofort zu melden. Der Kunde hat AST-Informationstechnik jene Kosten zu erstatten, die für die Behebung solcher Störungen, Mängel und Schäden entstehen, die der Kunde zu vertreten hat.

   7. Die Sperre eines Zugangs ohne vorherige Abmahnung oder nach vorausgegangener Abmahnung gilt als fristlose Kündigung des Vertrages durch AST-Informationstechnik.

   8. Monatliche Entgelte werden immer zur Überweisung des Kunden an die AST-Informationstechnik zum Beginn der Abrechnungsperiode fällig, der Kunde gewährleistet die fristgerechte Überweisung.

    9. Die Teilnehmer dürfen keine mitgebrachten Datenträger verwenden. Sie sind verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten und den Anweisungen des Schulungsleiters zu folgen. Die technischen Einrichtungen einschließlich der Software dürfen ausschließlich zu Schulungszwecken genutzt werden

  10. Nach Durchführung des Auftrages teilt AST-Informationstechnik dem Auftraggeber das Ergebnis der Ermittlungen mit. Die jeweilige Form der Berichterstattung steht im Ermessen von AST-Informationstechnik. Etwaige Berichtbeanstandungen hat der Auftraggeber unverzüglich, höchstens jedoch innerhalb 14 Tagen schriftlich der AST-Informationstechnik mitzuteilen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so kann der Auftraggeber Einwendungen gegen die Art des Berichtes sowie der Durchführung der Ermittlungen und der darauf berufenen Höhe der Rechnungen nicht mehr erheben.


 
§ 7 Drittnutzung

   1. Dritte dürfen weder direkt noch indirekt die Dienste von AST-Informationstechnik anstelle des Kunden nutzen, es sei denn, dass der Dritte im Geschäftsbetrieb des Kunden beschäftigt oder Angehöriger einer dauerhaften häuslichen Lebensgemeinschaft ist. Für die Nutzung durch Dritte haftet der Kunde. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf Gestattung der Nutzung durch Dritte besteht nicht.

   2. Bei mißbräuchlicher Nutzung durch Dritte ist AST-Informationstechnik berechtigt, Unterlassung zu verlangen oder den Zugang des Kunden zu schließen.

 
 
§ 8 Ausfall

   1. AST-Informationstechnik unterhält für den Internetzugang und die Internetpräsenzen ein ständig überwachtes Server-System. Dem Kunden wird bei ordnungsgemäß laufendem System der jederzeitige Zugang zu den für ihn bestimmten Bereichen ermöglicht.

   2. Bei einem Systemausfall, der weder auf vorsätzliches noch grob fahrlässiges Verhalten von AST-Informationstechnik und den dortigen Mitarbeitern beruht, bestehen keine Ansprüche des Kunden auf Wandelung, Minderung, Kündigung oder Schadensersatz.

   3. Vorhersehbare Ausfälle aufgrund von Wartungsarbeiten werden dem Kunden in angemessener Frist im voraus per E-Mail mitgeteilt. Der Ausfall von 18 Stunden Nutzungszeit pro Kalendermonat für Wartungsarbeiten ist im Preis mitkalkuliert. Ansprüche des Kunden können insoweit nicht hergeleitet werden.

 § 9 Domains

   1. AST-Informationstechnik haftet nicht für die Inhalte der Domains und für deren Freiheit von Rechten Dritter. Das gilt auch für Subdomains.

   2. Wenn ein Dritter die Löschung bzw. die Aufgabe einer (Sub-) Domain verlangt, weil sie dessen oder anderer Rechte verletzt, ist AST-Informationstechnik von dem Kunden sofort zu benachrichtigen. AST-Informationstechnik ist zur Aufgabe der (Sub-) Domains berechtigt, wenn der Dritte dies von AST-Informationstechnik verlangt und der Kunde keine Prozesskostensicherheit für vier gerichtliche Instanzen stellt.

   3. Der Kunde stellt AST-Informationstechnik von Ansprüchen Dritter aus unzulässiger oder rechtswidriger Verwendung einer (Sub-) Domain frei.

   4. Soweit die Domain-Vergabestellen die Kosten für die Registrierung oder andere Leistungen erhöhen, ist AST-Informationstechnik zur Anpassung der dem Kunden berechneten Entgelte ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung der Vergabestellen berechtigt.

   5. Während der Laufzeit des Vertrages betreut AST-Informationstechnik die Domainnamen des Kunden auf der Grundlage der Vorgaben der Vergabestellen. Änderungen der Vorgaben wer- den automatisch Gegenstand der Leistung von AST-Informationstechnik und gelten als mit dem Kunden vereinbart.

   6. Der Kunde wird bei der Vergabestelle als Nutzungsberechtigter ("admin-c") der Domain eingetragen. Der Kunde stimmt zu, dass sein Name, Anschrift und Telefonnummer bei der Vergabestelle gespeichert werden und bei Anfrage öffentlich einsehbar sind (Vorgabe der Denic eG und anderer Vergabestellen).  

 7. Bei Vertragsbeendigung kann AST-Informationstechnik die dem Kunden zugeordneten Domainnamen löschen, auch wenn der Kunde einen abweichenden Nutzungsberechtigten benennt. Bei Weiternutzung der Domain durch den Kunden wird AST-Informationstechnik zum Vertragsende die Feigabeerklärung erteilen, sofern der Kunden die vertragsgemäßen Entgelte bezahlt hat.

   8. Der Kunde wirkt bei der Registrierung, Änderung und Ummeldung einer Domain mit, soweit erforderlich.

   9. Bei vorzeitiger Beendigung eines Vertrages, der eine oder mehrere Domains beinhaltet, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung im voraus bezahlter Beträge.

§ 10 Gewährleistung für Hardware

 
  1. Die AST-Informationstechnik gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Die AST-Informationstechnik und der Kunde sind sich darüber einig, dass in Angeboten, Zusatzdokumenten zu Angeboten, Handbüchern und / oder in sonstigen Verkaufsinformationen enthaltene Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen.

    2. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuchs, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde dem der AST-Informationstechnik unverzüglich schriftlich zu melden. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen.

    3. Wärmeleitfolien bzw. –Pasten zwischen Prozessor und Prozessorlüfter unterliegen bedingt durch die hohen Temperaturen bei schnellen Prozessoren einer natürlichen Alterung. Daher sind diese sowie die Lüfter selber und nachfolgende Fehler durch Ausfall oder Schäden an vorgenannten Teilen durch natürlichen Verschleiß oder Verschmutzung nicht durch die Gewährleistung abgedeckt. Ebenfalls ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Schäden durch Verschmutzung und Abrieb z.B.: bei Bandlaufwerken, Netzteillüftern, magnet- oder/und optischen Speichergeräten wie CDROM, Diskettenlaufwerken etc.

   4. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung des der AST-Informationstechnik Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.  Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der AST-Informationstechnik eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der  AST-Informationstechnik mit, welche Art der Nacherfüllung – Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die AST-Informationstechnik ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die anderer Art der Nacherfüllung; das Recht der AST-Informationstechnik, auch diese wegen unverhältnismäßiger Kosten zu verweigern, bleibt unberührt.

    5. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der AST-Informationstechnik zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Bei Wandlung steht der AST-Informationstechnik ein angemessener Vergütungsanspruch für die bisherige Nutzung der Sache zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.

   5. Sofern nicht ausdrücklich durch entsprechende Vor-Ort-Garantiezusagen beim Kauf vereinbart, trägt der Kunde die Kosten zur Einsendung der Ware im Garantiefall, bzw. die An- und Abfahrtskosten bei einem vom Kunden gewünschten Vor-Ort-Serviceeinsatz ohne entsprechenden Vertrag. Erfüllungsort für Garantieleistungen ohne Vor-Ort-Garantie ist der Betriebssitz der AST-Informationstechnik. Hat der Kunde der  AST-Informationstechnikwegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel der AST-Informationstechnik nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, allen der AST-Informationstechnik entstandenen Aufwand zu ersetzen.

    6. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.

§ 11 Gewährleistung für individuell erstellte Software / Webseiten etc. (Individualsoftware)

 
   1. Der Kunde wird die Software unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und der AST-Informationstechnik offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen. Die AST-Informationstechnik gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Ablieferung, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre.

   2.Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der oder die Mängel und seine Erscheinungsform so genau wie möglich zu beschreiben (z.B. durch Vorlage einer Fehlermeldung und Angabe der Arbeitsschritte), damit die AST-Informationstechnik den Mangel lokalisieren und einen Bedienfehler ausschließen kann.

    3.Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der AST-Informationstechnik eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der AST-Informationstechnik mit, welche Art der Nacherfüllung – Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die AST-Informationstechnik ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden  Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht der AST-Informationstechnik, auch diese wegen unverhältnismäßiger Kosten zu verweigern, bleibt unberührt. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der AST-Informationstechnik zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.

    4. Hat der Kunde der AST-Informationstechnik wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel der AST-Informationstechnik nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, der AST-Informationstechnik den gesamten entstandenen Aufwand zu ersetzen.

    5. Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist oder mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet (Kompatibilität), es sei denn, es läge eine ausdrückliche Zusicherung vor.

    6. Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial / Programmbeschreibung und die in die Software implementierte Benutzerführung und / oder Online-Hilfe hinaus, oder eine Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und / oder einer Dokumentation nicht getroffen, und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachig lieferbar ist.


  
 § 12 Zahlung

   1. Bei Verzug mit Zahlung ist AST-Informationstechnik bei Rückstand von mehr als zwei Monatszahlungen oder einem Rückstand von mehr als 250,00 € zur sofortigen Sperre des Kundenzugangs berechtigt. AST-Informationstechnik ist berechtigt, die Regelungen des § 19 Telekommunikations-Kundenschutzverordnung anzuwenden.

   2. Einwendungen gegen die Ermittlung und Abrechnung der Vergütung sind binnen Monatsfrist schriftlich bei AST-Informationstechnik zu erheben. Danach gilt die Abrechnung in allen Teilen als genehmigt und AST-Informationstechnik ist zur Löschung der Daten nach Ablauf eines weiteren Monats berechtigt.

   3. Aufrechnung und Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist dem Kunden gegen Forderungen von AST-Informationstechnik nur gestattet, wenn die Forderung des Kunden von AST-Informationstechnik nicht bestritten wird oder rechtskräftig festgestellt ist.

   4. AST-Informationstechnik kann die vom Kunden zu zahlenden Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes ändern, insbesondere erhöhen. Die Änderung teilt AST-Informationstechnik dem Kunden mindestens vier Wochen vor der Änderung durch E-Mail oder Brief mit. Erhöhungen der Entgelte geben dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen vor Eintritt der Erhöhung. Zum Zeitpunkt der Bestellung bekannte Änderungen von Entgelten sind nicht mitteilungspflichtig und begründen kein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden.

   5. In Anspruch genommene Leistungen, die keinen vollen Abrechnungszeitraum erfassen, werden nach Kalendertagen abgerechnet.

   6. Bei einem Internet-Zugang wird der Kostenbetrag, der für die Nutzungszeiten anfällt, mit der Telefonrechnung des Telefonanbieters erhoben.

   7. Führen wir auf Wunsch des Käufers Teillieferungen aus, hat dieser die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.

   8. Wünscht der Kunde bei Reparaturen oder Service-Einsätzen ausdrücklich einen verbindlichen Kostenvoranschlag, so wird dieser bei Ablehnung durch den Kunden mit 10% des Auftragswertes in Rechnung gestellt.

    9. Bei zu berechnenden Service- Arbeits- und Reparatureinsätzen  vor Ort wird die Fahrtzeit für An- und Abfahrt grundsätzlich als Arbeitszeit in Rechnung gestellt. Zusätzlich zur Fahrtzeit wird die tatsächlich zurückgelegte Fahrtstrecke auf Basis von KM-Pauschalen abgerechnet. Preisliche Details sind in der jeweils aktuell gültigen Preisliste oder in den zugrunde liegenden Angeboten und Auftragsbestätigungen ersichtlich.

    10. Sämtliche vom Auftraggeber noch nicht erfüllten Zahlungsverpflichtungen sind, soweit nicht Abweichendes vereinbart ist, spätestens 1 Woche nach Übersendung der Rechnung fällig. Im Falle des Verzuges macht die Detektei als Verzugsschaden 1 % der geschuldeten Summe pro Monat geltend. Für jede Zahlungserinnerung werden als Mahnkosten € EURO 10,- berechnet. Überfällige Forderungen von AST-Informationstechnik können zum Inkasso an Dritte zum Einzug übertragen werden. Für diesen Fall ist AST-Informationstechnik ebenfalls von ihrer Schweigepflicht entbunden. Das Risiko von Kursverlusten bei Vereinbarung einer Ausländischen Valuta trägt ausschließlich der Auftraggeber. Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen sind gesondert zu treffen und bedürfen der Schriftform.

     11. Der Auftraggeber kann die Zahlung des Honorars nicht deshalb verweigern, weil die durchgeführten Arbeiten / Ermittlungen / etc. nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben.

    12. Pro Sachbearbeiter und angefangener Stunde Tätigkeit ist eine Spesenpauschale fällig. In Abweichung von vorstehenden Bestimmungen kann auch eine Pauschal-, Erfolgs-, Tages- und Wochenhonorarvereinbarung getroffen werden, die schriftlich fixiert werden muss. Auslagen und jeweilig gültiger Mehrwertsteuersatz werden in jedem Fall gesondert berechnet.

    13. Der Auftraggeber verpflichtet sich, einen Kostenvorschuss zu zahlen. AST-Informationstechnik kann die Durch- und Weiterführung des Auftrages von Vorschusszahlungen abhängig machen. Wenn der Auftraggeber seiner vereinbarten Pflicht zur Zahlung von Teilen des Honorars, Auslagen- oder Spesenerstattung nicht nachkommt, wird die verbliebene Restschuld sofort fällig.

    14. Nach Auftragserteilung ist der Auftraggeber verpflichtet die Grundgebühr zu zahlen, oder aber wenn dieses nicht vereinbart ist, 50 % des vereinbarten Mindesthonorars, oder, wenn auch dies nicht vereinbart ist, 25 % des Pauschalhonorars. Wird der Auftrag nach Aufnahme der Tätigkeit widerrufen, steht AST-Informationstechnik neben der Grundgebühr ein etwa vereinbartes Pauschal- oder Mindesthonorar zu.

 
§ 13 Datenschutzklausel

Sämtlicher der AST-Informationstechnik übermittelten persönlichen Daten des Kunden unterliegen dem Datenschutz und werden ohne die schriftliche Genehmigung des Kunden nicht an Dritte zugänglich gemacht, es sei denn, dass dieses aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung erfolgen muss. Auftraggeber und AST-Informationstechnik verpflichten sich, über den Auftrag und die Art der Durchführung Diskretion zu wahren. Ferner verpflichten sie sich, Auftragsergebnisse dritten Personen ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Detektei nicht zur Kenntnis zu bringen. AST-Informationstechnik ist von ihrer Schweigepflicht gegenüber Rechtsanwälten, sowie allen mit dem jeweiligen Fall befassten Personen und Subunternehmern entbunden.


 
§ 14 Hohes Datenaufkommen


Für Websites oder FTP-Sites, über die der Kunden erotisches oder anderes Material mit einem hohen Übertragungsverkehr über AST-Informationstechnik im Internet zur Verfügung stellt, gelten spezielle Tarife. Das Datentransferaufkommen solcher Sites wird gesondert abgerechnet.
 
 
§ 15 Verbotenes Material


   1. Ein illegal gewaltverherrlichendes, volksverhetzendes, pornographisches oder rassistisches Material oder Anleitung zu Straftaten darf über AST-Informationstechnik nicht angeboten oder mitgeteilt werden. AST-Informationstechnik ist berechtigt, den Zugang des Kunden sofort zu sperren.

   2. AST-Informationstechnik ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu sperren oder fristlos zu kündigen, wenn der Kunde über AST-Informationstechnik sogenannte Spam-Mail versendet, die Gebräuche des Internet wiederholt mißachtet oder versucht, sich unbefugt Zugang zu Systemen innerhalb des datensysteme-lenk-Netzes oder des Internets zu verschaffen.

§ 16 Lizenzen

    1. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zur eigenen Nutzung überlassen, d.h., er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches oder übertragbares Nutzungsrecht bedarf einer besonderen Vereinbarung in Textform. Im übrigen richten sich die Rechte des Käufers nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers bzw. Lizenzgebers, zu deren Beachtung und Einhaltung der Käufer sich hiermit verpflichtet.

    2. Sämtliche Schulungsunterlagen enthalten urheberrechtlich geschützte Informationen. Alle Rechte, auch die der Vervielfältigung der Schulungsunterlagen oder Teile daraus, bleiben AST-Informationstechnik vorbehalten. Kein Teil der Schulungsunterlagen darf in irgendeiner Form ohne vorherige schriftliche Zustimmung vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden. Eine während der Schulungsdurchführung zur Verfügung gestellte Software darf weder entnommen, noch teilweise oder ganz kopiert werden

     3. Der Auftraggeber verpflichtet sich grundsätzlich, Eigentümer / Besitzer aller von ihm verwendeten Softwarelizenzen zu sein, und stellt AST-Informationstechnik vorsorglich von allen Haftungsansprüchen gegenüber dritten frei. 

     4. Werden Softwarelizenzen von AST-Informationstechnik an den Kunden veräußert, so wird diese grundsätzlich separat auf der Rechnung von AST-Informationstechnik aufgeführt.

 
 
§ 17 Ausschluß von Ansprüchen


   1. Ein Anspruch des Kunden auf Zuweisung eines bestimmten Benutzer- oder Domainnamens besteht nicht.

   2. Bei vorzeitiger Kündigung eines Vertrages mit Mindestlaufzeit oder eines Jahresabonnements besteht kein Anspruch auf Rückerstattung im voraus bezahlter Beträge.

§ 18 Haftungsausschluß

   1. Für Schäden oder Verluste aufgrund der Nutzung der von AST-Informationstechnik zur Verfügung gestellten Internetdienste sowie Dienstleistungen haftet AST-Informationstechnik nicht, es sei denn, dass die Haftung auf Vorsatz von AST-Informationstechnik beruht. Geschäfte des Kunden mit Dritten, die über AST-Informationstechnik getätigt werden, liegen außerhalb der Verantwortung von AST-Informationstechnik.

   2. AST-Informationstechnik haftet nicht für Schäden aus Datenverlusten, es sei denn, die Datenverluste sind auf Vorsatz von AST-Informationstechnik zurückzuführen.

   3. Für Schäden, die sich aus der fehlenden Verfügbarkeit von Internetpräsenzen oder Internetzugängen ergeben, besteht eine Haftung von AST-Informationstechnik nur für den Fall von Vorsatz.

   4. Alle vom Kunden über den Zugang der AST-Informationstechnik abgerufenen Inhalte sind fremde Inhalte im Sinne von § 5 Abs. 3 Teledienstgesetz.

    5. Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde

   6. Der Schadensanspruch bezieht sich ausschließlich auf den Liefergegenstand, Mängelfolgeschäden sind von der Haftung ausgeschlossen.

   7. Schadensansprüche und Gewährleistungsansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar.

§ 19 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt unsere Ware unser Eigentum. Bei Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren erhalten wir Miteigentum an der neuen Sache in dem Verhältnis, in dem der Rechnungswert unserer Ware zum Rechnungswert der anderen verbundenen Waren steht. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware bzw. die in unserem Miteigentum stehende Sache unentgeltlich für uns. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen bezüglich der in unserem (Mit)Eigentum stehenden Waren sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.

§ 20 Jugendmedienschutz

Einige Bereiche unseres Angebotes unterliegen dem Jugendschutz, und dürfen somit Jugendlichen unter 18 Jahren nicht zugänglich gemacht werden. Nachdem Sie sich angemeldet haben werden wir die einmaligen Kosten für das Postident-Verfahren Ihnen in Rechnung stellen. Wenn der komplette Betrag auf unserem Konto gutgeschrieben wurde, schicken wir Ihnen per Post mit dem Vermerk "eigenhändig-persönlich" sofort das benötigte personalisierte Postident-Formular für Ihre Registrierung. Mit diesem Formular und Ausweis/Reisepass müssen Sie bei Ihrer nächstgelegenen Post Filiale Ihre Adresse und Ihr Geburtsdatum überprüfen lassen und unterschreiben. Dies ist ein einmaliger Vorgang, Ihre Registrierung hat eine unbegrenzte Gültigkeit! Die Unterlagen werden umgehend von der Post an unser Unternehmen geschickt und Ihr FSK18 Bereich wird sofort nach Eingang frei geschaltet. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen dürfen wir Ihnen keine Erwachsenen-Inhalte anzeigen, bevor wir Ihre Volljährigkeit geprüft haben. Sie verpflichten sich mit Ihrer Unterschrift auf den Formularen sowie unseren Auftragsformularen, keinen Personen unter 18 Jahren den Inhalt unseres Jugendschutzbereiches zugänglich zu machen. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift lehnt AST-Informationstechnik sämtliche Haftungsansprüche die aus dem deutschen Jugendschutzgesetz resultieren können bereits im Voraus ab und überträgt diese eigenverantwortlich auf den jeweiligen Kunden!

§ 21 Sonstiges

    1. AST-Informationstechnik ist nicht verpflichtet, dem Auftraggeber ihre Informationsquellen zu nennen. Soweit der Auftraggeber sich auf Mitarbeiter und Informanten von AST-Informationstechnik als Zeugen berufen will, hat er zuvor die schriftliche Zustimmung von AST-Informationstechnik einzuholen. Sollten Mitarbeiter und Informanten von AST-Informationstechnik als Zeugen zu gerichtlichen Verhandlungen strafrechtlicher oder ziviler Art geladen werden, so verpflichtet sich der Auftraggeber, für jeden Mitarbeiter das umseitig vereinbarte Stundenhonorar zu zahlen, wobei angefangene Stunden voll berechnet werden, desgleichen sonstige vereinbarte Kosten.

   2. Der Auftraggeber versichert, wahrheitsgemäß an der Durchführung des Auftrages ein berechtigtes Interesse zu haben.

    3. Die im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung erstellten Filme, Lichtbilder und Tonbandaufnahmen verbleiben einschließlich der Negative grundsätzlich im Eigentum von AST-Informationstechnik. Sollten im Einzelfall dem Auftraggeber Abzüge zur Verfügung gestellt werden, darf dieser sie nur in dem von AST-Informationstechnik jeweils genehmigten Umfang verwenden.

§ 22 Gewerbliche Schutzbestimmung

    1. Der Auftraggeber darf Personal, welches ihm von AST-Informationstechnik gestellt wird, während der Dauer des Vertrages und 1 Jahr nach dessen Ablauf nicht bei sich selbst sowie bei seinen Verwandten oder bei einer Gesellschaft, bei der er bzw. seine Verwandten in irgendeiner Form beteiligt sind, beschäftigen.

    2. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Vereinbarung, so ist er verpflichtet, für jeden Mitarbeiter eine Vertragsstrafe in Höhe von 20.000,- Euro zu zahlen.

§ 23 Widerrufsrecht

    1. Sie können Ihre Bestellung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.


    2. Unfrei eingesandte Rücksendungen können wir leider nicht annehmen. Wir erstatten Ihnen nach Eingang der Ware umgehend den Kaufpreis und die Rücksendekosten. Wir behalten uns ausdrücklich vor, die Rücksendekosten bei einem Bestellwert unter 40,- Euro nicht zu erstatten, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware.

    3. Ebenso werden keine Waren zurückgenommen, die sich nicht mehr im Original-Lieferzustand befinden (Verpackungen geöffnet, Datenspeicher beschrieben).

    4. Ausgenommen vom Rückgaberecht sind auch alle Waren und Dienstleistungen, die kundenspezifisch bestellt und ausgeführt wurden.

§ 24 Gerichtsstand
    1. Gerichtsstand für beide Parteien ist ausschließlich Hamburg.

    2. Für die Geschäftsbeziehung mit dem Käufer und Verkäufer ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland - unter Ausschluss des UN-Kaufrechts - anwendbar.
 
 
§ 25 Salvatorische Klausel

Bei Unwirksamkeit einer Klausel des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein, vielmehr soll die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlichen am nächsten kommt. Das Gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten.

Stand Hamburg, den 01.01.2005 ·

AST-Informationstechnik · Alexander Sternberg· Rittmerskamp 17 · 22415 Hamburg

Tel.: 040 /98 76 848 2 Fax: 040 / 98 76 848 3